Leitfaden
Baumsicherheits-
management verfügbar
Jahrelang wurde von der Plattform "Österreichische Baumkonvention" an dem Leitfaden gearbeitet und er wurde in vielen Gemeinden auf Praxistauglichkeit geprüft.
In dem Leifaden sind die wichtigsten Fragen beantwortet, um die es - auch uns - beim Thema Baumschutz geht.
Neue Regeln gegen „Angstschnitte“
ORF Online 22. Februar 2024, 23.32 Uhr
Stellungnahme zum Forstgesetz
Stellungnahme von Dr. Julia Rastelli, Biologin und Naturschutzorgan des Land Burgenland zur vorgeschlagenen Änderung des Forstgesetzes.
3. August 2023
Presseaussendung MA22:
Mehr Rechtssicherheit für Baum-Verantwortliche, 12. 7. 2021
Wiener Zeitung
Ein Baum ist kein Gebäude, 4./5. 12. 2021
Bezirksblätter
Ausg. Mödling, 22./23. Juli 2020
Bezirksblätter
Ausg. Mödling, 9./10. 9.2020
Bezirksblätter
Ausg. Mödling, 24./25. 2.2021
Bezirksblätter
Ausg. Baden, 13. 4. 2021
Bezirksblätter
Ausg. Baden, 14. 4. 2021
NÖN Mödling 29. Juli 2020
NÖN Mödling 9.9.2020
NÖN Mödling 2.12.2020
NÖN Mödling 24.2.2021
NÖN Mödling 23.6.2021
NÖN Mödling 7.7.2021
Der HINTERBRÜHLER
Nov. 2020
Wichtig ist, dass entlang der Wege windresistente Baumarten (vor allem Laubbäume) gefördert werden mit hohem Winddämpfungsvermögen, das bedeutet mit einer runden Krone und einem starken Blatt-und Astanteil. Daher ist ein Umbau der Waldstreifen entlang der Wege gegen die durch die Klimakrise vermehrt auftretenden Stürme wichtiger als eine strikte Schlägerung von Bäumen.
(em. Univ.Prof. Dipl.Ing. Florin Florineth, Mödling)
---------------------------------
Ich bin sehr froh, daß Sie sich des Problems „Haftung für Waldbesitzer“ annehmen, da ich selbst viel in den Wäldern unterwegs bin und die Auswirkungen spüre. Es geht nicht nur um die ökologischen Auswirkungen, sondern auch um die gräßliche Verschandelung der Erholungsgebiete Wald.
Ich habe heute natürlich Ihre Petition unterschrieben.
Ich möchte aber dazu noch folgende Bemerkungen machen:
Ein besonderes Problem ist die Haftung des Wegehalters. Wer ist der Wegehalter (den die Haftung trifft)? Es gibt viele (kleine) Wege im Wald, die einfach im Laufe der Zeit durch Wanderer entstanden sind und sich auch immer wieder verändern. Dies geschieht gänzlich ohne den Einfluß der Waldbesitzer und sie können daher keinesfalls als Wegehalter betrachtet werden – es gibt keinen Wegehalter. Auch bei Wegen, die von alpinen Vereinen oder anderen (angelegt und) markiert wurden, sind diese zwar rechtlich Wegehalter, es ist aber absolut unzumutbar, von diesen die Haftung für Schäden durch Bäume zu erwarten. Bei Forststraßen ist zwar der Wegehalter eindeutig, trotzdem kann nicht die Haftung für Schäden durch Bäume erwartet werden. Es muß also grundsätzlich gelten, daß das Betreten von Wald auf eigene Gefahr erfolgt.
Das Gleiche gilt für Radfahrer: Ich bin der Meinung, daß Radfahrer Forststraßen frei auf eigene Gefahr befahren dürfen sollen (auf schmäleren Waldwegen sehe ich sie nicht so gerne). Wegehalter sollen nicht aus Angst vor der Haftung das Befahren mit Fahrrädern verbieten (ein Verbot aus anderen berechtigten Gründen soll natürlich möglich sein). Wegehalter sollen nur haften, wenn sie einen Unfall mutwillig herbeigeführt haben (z.B. einen schlecht sichtbaren Draht quer über den Weg spannen).
In https://www.wir-fuer-den-wald.at/sachlage/
„Beschluss eines eigenen Baumhaftungsgesetzes, mit dem „waldtypische Gefahren“ grundsätzlich haftungsfrei gestellt, sehr wohl aber nachvollziehbare und mit den Klimazielen vereinbare Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflichten längs öffentlicher Verkehrswege definiert werden. Nur durch das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr lässt sich der Konflikt Waldschutz vs. Haftung lösen.“
sind „Sorgfaltspflichten längs öffentlicher Verkehrswege“ erwähnt. Vorsicht, daß nicht Forststraßen und (un-)markierte Wege als „öffentliche Verkehrswege“ betrachtet werden! Hier ist eine genauere Definition erforderlich!
In https://www.wir-fuer-den-wald.at/beitraege-presse/ lese ich:
„Wichtig ist, dass entlang der Wege windresistente Baumarten (vor allem Laubbäume) gefördert werden mit hohem Winddämpfungsvermögen, das bedeutet mit einer runden Krone und einem starken Blatt-und Astanteil. Daher ist ein Umbau der Waldstreifen entlang der Wege gegen die durch die Klimakrise vermehrt auftretenden Stürme wichtiger als eine strikte Schlägerung von Bäumen.
(em. Univ.Prof. Dipl.Ing. Florin Florineth, Mödling)“
„Umbau“ bedeutet zunächst Rodung und dann lange Zeit keine Bäume, bis die Neupflanzungen groß werden. Das kann es doch auch nicht sein!!
DI. R.S., 1230 Wien
------------------------------------------
Betreff: Baumschlägerung gestützt von aktiven Politikern
Nachricht:
In der Uferstrasse, Neulenbach wurden im Jahr 2013 , 28 L I N D EN - 65 jährige- die kerngesund -mit Bundesforste Nummer-die Stämme-- mit Fotos von mir festgehalten - im Auftrag des Obmannes des Wasserrechtsverandes geschlägert, mit Argument wie überall - Gefahr in Verzug. Das Holz dieser gesunden LINDEN wurde an das Raiffeisenlagerhaus, wo auch die selbe Person Obmann ist verkauft.
Die Antwort zu meinen und Mitstreitern Protest - regen sie sich nicht auf , es werden neue Bäume gepflanzt !
Meine Antwort an diesen Umweltskandal : Sie werden es nicht mehr erleben ich leider auch nicht mehr, dass diese Allee wieder soviel nützlichen Sauerstoff. Blüten und Schatten für alte und junge Menschen Produziert.
MFG Anna Murschenhofer (Jänner 2021)
PS.:
Einige Wochen danach bekam unsere Gemeinde den Umweltpreiß für die baumfreundlichste Gemeinde in Niederösterreich- ein Hohn !!!!
Die Politiker vergessen , dass sie für die Bürger da zu sein haben und nicht um ihre eigenen Interessen zu verwirklichen !